Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege...
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tagen im Kalenderjahr beschränkt, für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.